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   BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10   

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BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10 (https://dejure.org/2011,20901)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 1 WB 55.10 (https://dejure.org/2011,20901)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 1 WB 55.10 (https://dejure.org/2011,20901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ein Vermerk über ein Personalgespräch als solches ist kein geeigneter Beschwerdegegenstand nach der WBO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Vermerk über ein Personalgespräch als solches als geeigneter Beschwerdegegenstand nach der WBO

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
    Ein Personalgespräch als solches ist kein geeigneter Beschwerdegegenstand (vgl. Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - BVerwGE 86, 227 und vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 29.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 67).

    Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Personalgespräch die Gelegenheit ist, bei der eine Maßnahme getroffen wird oder bei der dem Soldaten eine Maßnahme bekanntgegeben wird; auch dann ist aber diese Maßnahme und nicht das Personalgespräch als solches zulässiger Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2008 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
    Der Begriff der Maßnahme in dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
    Ein Personalgespräch als solches ist kein geeigneter Beschwerdegegenstand (vgl. Beschlüsse vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - BVerwGE 86, 227 und vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 29.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 67).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
    Der Begriff der Maßnahme in dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 03.06.2009 - 1 WB 2.09
    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 3, § 23a Abs. 2 WBO und § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr vgl. Beschluss vom 3. Juni 2009 - BVerwG 1 WB 2.09 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Derartige Mitteilungen - ob in schriftlicher oder mündlicher Form - stellen keine anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24 und vom 19. April 2011 - 1 WB 55.10 - Rn. 4 und 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 1989 - 1 WB 6.89 - BA S. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2013 - 1 WB 26.12

    Kostenentscheidung bei einer alleine auf den Antragsteller zurückzuführenden

    Wäre der Rechtsschutzantrag ausschließlich auf die Ankündigung der strittigen Auskunft zu beziehen, spräche allerdings Vieles für die Erfolglosigkeit des Antragsbegehrens, weil diese Ankündigung rechtssystematisch Ähnlichkeit mit der Mitteilung einer Planungsabsicht bzw. mit der Mitteilung einer vorbereitenden Überlegung der personalbearbeitenden Stelle hat, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Rechtsnatur einer anfechtbaren Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO fehlt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 1 WB 55.10 - Rn. 6 und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 27.05 - Rn. 38 = Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 7 ).
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